Karriere-Institut
Qualität & Zulassung

Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger.

Das Karriere-Institut ist nach AZAV zugelassener Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung. Unsere Organisation, unsere Referenten und unsere Inhalte wurden von einer unabhängigen Stelle geprüft — und werden regelmäßig erneut geprüft.

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AZAV-Trägerzulassung, zertifiziert durch GZQ Certification
AZAV-Trägerzulassung
Zugelassener Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Zertifiziert durch GZQ Certification
Was dahintersteckt

Was die Zulassung bedeutet.

Vier Dinge, die eine AZAV-Zulassung voraussetzt.

01
Geprüfte Qualität
Unsere Prozesse, unsere Referenten und unsere Inhalte wurden von einer unabhängigen fachkundigen Stelle geprüft — nicht von uns selbst.
02
Regelmäßige Überprüfung
Die Zulassung gilt nicht ein für alle Mal. Sie wird in festen Abständen erneut geprüft, inklusive Vor-Ort-Audit.
03
Verbindliche Standards
Lernziele, Dauer, Methodik und Erfolgskontrolle sind dokumentiert und nachvollziehbar — das ist Voraussetzung für die Zulassung.
04
Anerkannter Träger
Wir sind als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch zugelassen.

Was das konkret bedeutet

Für dich persönlich

Du kannst dich darauf verlassen, dass hinter unseren Angeboten geprüfte Qualität steht — und nicht nur eine gut gemachte Website.

Für Unternehmen

Die Zulassung ist ein belastbares Argument, wenn Weiterbildung intern genehmigt werden muss. Viele Förderprogramme setzen einen zertifizierten Träger voraus.

Für Hochschulen

Sie arbeiten mit einem Partner zusammen, dessen Qualitätsmanagement extern geprüft ist — relevant bei Ausschreibungen und Kooperationen.

Häufige Fragen

Was ist AZAV überhaupt?

AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie regelt, welche Bildungsträger Maßnahmen der Arbeitsförderung anbieten dürfen. Die Zulassung erteilt eine unabhängige fachkundige Stelle nach einer Prüfung von Organisation, Personal und Inhalten.

Was habe ich als Teilnehmer davon?

Vor allem Sicherheit über die Qualität: Lernziele, Ablauf und Erfolgskontrolle unserer Angebote sind dokumentiert und wurden extern geprüft. Die Zulassung wird regelmäßig überprüft, nicht einmalig vergeben.

Kann mein Arbeitgeber die Kosten übernehmen?

Häufig ja. Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung ist nach § 3 Nr. 19 EStG lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Für Unternehmen haben wir ein eigenes Angebot mit Kontingenten.

Qualität, die geprüft ist.

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